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Landkreis Nienburg/Weser |
- Auskünfte zur Vermeidung und Beseitigung von Abfällen aus Haushaltungen und Gewerbebetrieben
- Terminvereinbarungen für Vorträge, Deponievorführungen u.ä.
- Beratung von Kindergärten und Schulen
- Abfall- und Wertstoff-ABC des Landkreises Nienburg Weser
- Ausgabe- und Veranlagung der Mülltonnen
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Sind Ihre Altmöbel und Elektroaltgeräte noch in Ordnung und eigentlich für den Sperrmüll bzw. Sperrschrott zu schade?
Spenden Sie Ihre funktionstüchtigen Elektroaltgeräte, Kindermöbel, Kinderwagen, Betten, Schränke, Tische, Stühle, Kohle- und Ölöfen, Fahrräder, usw. an bedürftige Mitbürgerinnen und Mitbürger!
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Hinweise zum aktuellen Abfallkalender |
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Den aktuellen Abfallkalender für Rehburg-Loccum können Sie hier runterladen.
Um diesen Kalender betrachten zu können, benötigen Sie den Adobe Acrobat® Reader, den Sie hier oder über das unten stehenden Symbol downloaden können.
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Hinweise zum aktuellen Abfallkalender |
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Pflanzliche Abfälle können am 06. März 2010 verbrannt werden.
Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist in der Stadt Rehburg-Loccum am
ersten Sonnabend im März (06.03.2010) möglich. Jeweils in der Zeit von
08.00 bis 18.00 Uhr dürfen dann pflanzliche Abfälle verbrannt werden.
Verboten ist das Verbrennen jedoch bei lang anhaltender trockener Witterung,
bei starkem Wind, auf moorigem Untergrund und in Schutzzonen von
Wasserschutzgebieten.
Folgendes ist beim Verbrennen pflanzlicher Abfälle zu beachten:
Als Sicherheitsabstand sollten zu Gebäuden mindestens 50 m und zu
Gebäuden aus brennbaren Baustoffen oder mit weicher Bedachung 100
m eingehalten werden. Wurde das Brennmaterial bereits längere Zeit
gelagert, so ist es kurz vor dem Entzünden noch einmal umzulagern.
Diese Maßnahme ist notwendig, damit Tiere, die dort Unterschlupf
gesucht haben, flüchten können. Das Feuer darf nicht mit
Flüssigbrennstoffen oder anderen Abfällen in Gang gesetzt oder
unterhalten werden. Das Feuer ist ständig unter Kontrolle zu halten.
Gefahrbringender Funkenflug und erhebliche Rauchentwicklung sind zu
verhindern. Zur Feuerbekämpfung muss geeignetes Gerät zur Verfügung
stehen, sodass das Feuer bei Gefahr unverzüglich gelöscht werden kann.
Die Feuerstelle darf nicht verlassen werden, bevor Feuer und Glut
erloschen sind.
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© 2001, Inhalt: Stadt Rehburg-Loccum, Gestaltung: Kontor3 Werbeagentur, Wunstorf
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