Unterstützung von Gewerbebetrieben
Stadt ergreift Maßnahmen zur Unterstützung von Gewerbebetrieben
Die Stadt Rehburg-Loccum weist darauf hin, dass Gewerbetreibende, die von der Corona-Krise unmittelbar und erheblich betroffen sind, Steuererleichterungen in Anspruch nehmen können, um angesichts ausbleibender Erträge bei fortlaufenden Kosten ihre Liquidität sichern zu können.
Es besteht die Möglichkeit, Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommens-, Körperschafts- und Gewerbesteuer für das Jahr 2020 an das zuständige Finanzamt zu richten.
Darüber hinaus gewährt die Stadt Rehburg-Loccum allen betroffenen Gewerbetreibenden bei entsprechendem Bedarf eine zinslose Stundung der fälligen Gewerbesteuer bis zum 31.12.2020.
Für rückständige Steuern und in 2020 fällig werdende Zahlungen verzichtet die Stadt bis zum 31.12.2020 auf Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Kontopfändungen) bzw. auf die Erhebung von Säumniszuschlägen.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Senkung der Steuerlast nur über einen entsprechenden Antrag an das Finanzamt erreicht werden kann. Die übrigen, durch die Stadt unmittelbar angebotenen Maßnahmen bedeuten nur eine kostenlose Veränderung der Fälligkeit.
Einen entsprechenden Vordruck zur Einreichung des Antrags ist beigefügt.
Die durch die Stadt unmittelbar zu bearbeitenden Anträge werden summarisch auf Plausibilität geprüft und ohne weitere Mitteilung genehmigt. Lediglich Anträge, bei denen die summarische Prüfung einen Zusammenhang mit der Corona-Krise nicht vermuten lässt, werden beim Antragsteller hinterfragt werden.
Für Anträge, die sich auf die Jahre 2021 ff beziehen, gilt das sonst übliche Verfahren unverändert weiter.
(Franke)
Bürgermeister