Schiedsamt
Bei nachbarschaftlichen Streitigkeiten können die Schiedspersonen der Stadt Rehburg-Loccum außergerichtliche Streitschlichtungen durchführen.
An wen muss ich mich wenden?
Ute Schnepel
Schiedsfrau der Stadt Rehburg-Loccum
Telefon: 05766 7110
Markus Ernst
stv. Schiedsmann der Stadt Rehburg-Loccum
Telefon: 05037 / 300423
Gemäß der Niedersächsischen Gesetze über gemeindliche Schiedsämter (NSchÄG) und das Schlichtungsgesetz (NSchlG) haben Gemeinden Schiedsämter vorzuhalten. Die Aufgaben des Schiedsamtes nehmen Schiedspersonen wahr. Sie werden vom Rat der Gemeinde für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Die Schiedspersonen sind zur Verschwiegenheit und Unparteilichkeit verpflichtet, ihre Tätigkeit ist ehrenamtlich.
Bei nachbarschaftlichen Streitigkeiten, wie z.B. über Grundstücksgrenzen wachsende Hecken oder Bäume, bringen die Schiedspersonen die streitenden Parteien an einen Tisch und versuchen über außergerichtliche Streitschlichtungen wieder Frieden zwischen den Nachbarn herbeizuführen.
Wird eine Einigung erzielt, wird der Vergleich, der gleichzeitig Vollstreckungstitel ist, in einem Protokoll festgehalten. Kommt keine Einigung zustande erstellt die Schiedsperson eine Bescheinigung über den vergeblichen Versuch, der dem Beschwerdeführer Zugang zu einem gerichtlichen Verfahren ermöglicht.