Rehburg-Loccum 2030
Bürger planen Zukunft
Um die Zukunft ihrer Stadt so zu gestalten, wie sie es sich wünschen, sind viele Rehburg-Loccumer im Jahr 2008 in den Bürgerbeteiligungsprozess „Rehburg-Loccum 2030 – Zukunft gemeinsam gestalten“ eingestiegen.

Von der Stadt Rehburg-Loccum und der Evangelischen Akademie initiiert, haben die Bürger in dem Prozess nach Antworten darauf gesucht, wie ihre Stadt trotz des demografischen Wandels für Familien attraktiv bleiben und auch den Anforderungen der älter werdenden Gesellschaft Rechnung tragen kann.
Etliche Antworten haben sie gefunden und gemeinsam den Wegweiser „Rehburg-Loccum 2030“ erarbeitet, an dessen inhaltlicher Umsetzung sich die Bürger und Bürgerinnen der Stadt aber auch Institutionen und Wirtschaftsbetriebe und Vereine beteiligten.
Dieser Wegweiser hat bis zum heutigen Tage auch rahmensetzende und leitende Funktion für die politischen Entscheidungen des Stadtrates.
Hier können Sie den Wegweiser herunterladen:

Im Jahre 2009 und 2010 folgten dann sogenannte Bilanz-Workshops, in denen über das Erreichte berichtet und ferner dargelegt wurde, warum vielleicht auch Dinge bisher nicht umgesetzt werden konnten.
Weitere ausführliche Informationen hierzu finden Sie hier.
Bürgerbeteiligung ist ein großer Gewinn für die gesamte Kommune
Drei Jahre später, im Jahre 2013, stellte sich dann die Frage, ob ein solcher Bürgerbeteiligungsprozess neu aufgesetzt werden soll und wenn ja, wie ein solcher Relaunch aussehen müsste.
Unter dem Arbeitstitel „Rehburg-Loccum 2030 2.0“ hat sich eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Stadt Rehburg-Loccum und der Ev. Akademie Loccum gebildet, die sich über einen Zeitraum von 2 Jahren mit diesen Fragen beschäftigt hat.
Sehr schnell wurde klar, dass eine bloße Wiederholung des Prozesses aus dem Jahre 2008 nicht das Ziel sein könne. Zum einen war der seinerzeitige Planungshorizont (2030) ja längst nicht erreicht und man muss ja nicht alle paar Jahre „das Rad neu erfinden“ und zum anderen sollte nicht wieder im Rahmen einer Projektstruktur, die insbesondere einen definierten Anfang und ein definiertes Ende hat, gedacht werden, sondern es galt Prozesse zu entwickeln, die dauerhaft wirken können.
Es wurde das Ziel formuliert, ein gemeinsames Dach zu konzipieren, unter dem fortan ständig Beteiligungsverfahren zu konkreten Fragestellungen stattfinden können.
Die Kernfragen lauten:
Können politische Entscheidungsprozesse besser gemacht werden durch Bürgerbeteiligung? und
Können durch Bürgerbeteiligung bessere Ergebnisse von politischen Entscheidungsprozessen erreicht werden?
Arbeitsgruppe und in letzter Konsequenz auch der Rat der Stadt Rehburg-Loccum haben diese Fragen mit einem klaren und deutlichen „JA!“ beantwortet. Klar war auch, dass ein Mehr an Bürgerbeteiligung sich nicht auf die durch den Gesetzgeber eingeräumten Möglichkeiten beschränken darf. Hier wurde das Ziel formuliert, Bürgerbeteiligung im Sinne einer Teilhabe am Meinungsbildungsprozess und im Sinne von Politikberatung zu etablieren, die es im geltenden Kommunalverfassungsrecht so nicht gibt.
Im Ergebnis ist eine Richtlinie für die informelle Bürgerbeteiligung in der Stadt Rehburg-Loccum entstanden, die der Rat in seiner Sitzung am 01.07.2015 verabschiedet hat. Mit dieser Richtlinie geht der Rat die Selbstverpflichtung ein, Bürgerinnen und Bürger aktiv in die politische Meinungsbildung einzubinden.
Die Richtlinie können Sie unten herunterladen und kann auch in gedruckter Version im Rathaus bezogen werden.
Sie regelt in fünf Schritten dass und wie sich die Bürgerinnen und Bürger in Rehburg-Loccum an politischen Entscheidungsprozessen beteiligen können.
- Da z. B. aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht alle Themen für Bürgerbeteiligungsprozesse zugänglich sind, ist vorgeschrieben, dass die Stadt im Rahmen ihrer Haushaltsplanungen eine Vorhabenliste erstellt, um die Bürgerinnen und Bürger überhaupt in die Lage zu versetzen, zu einzelnen Vorhaben Beteiligungsverfahren zu beantragen. Diese Vorhabenliste wird erstmals mit dem Haushaltsjahr 2016 erstellt und fortan mindestens 1 x jährlich durch den Stadtrat fortgeschrieben und veröffentlicht.
- Zu diesen Vorhaben, aber grundsätzlich auch zu weiteren Themen von stadtweiter oder ortsteilweiter Bedeutung, können Bürgerinnen und Bürger Beteiligungsverfahren beantragen. Dazu werden ein standardisiertes Antragsverfahren und einige sehr niedrigschwellige Zugangsvoraussetzungen beschrieben.
- Hat der Stadtrat auf Grundlage eines solches Antrages der Einleitung eines Bürgerbeteiligungsprozesses zugestimmt, wird eine aus Antragstellern und Verwaltung paritätisch besetzte Steuerungsgruppe ins Leben gerufen, die das Beteiligungsverfahren strukturiert und plant.
- Auf Grundlage dieses Konzeptes findet dann das eigentliche Beteiligungsverfahren statt.
- Nach Abschluss des Verfahrens werden die Ergebnisse im Stadtrat vorgestellt und einer Beschlussfassung zugeführt. Der Rat ist allerdings nicht an die erarbeiteten Ergebnisse gebunden.
Ich lade Sie ein, weitere Einzelheiten zu den genannten Schritten in der Richtlinie nachzulesen oder hierzu das Gespräch zu suchen.
Ich freue mich auf eine aktive und konstruktive Diskussion mit den Bürgerinnen und Bürgern in unserer Stadt.
Martin Franke
Bürgermeister