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Verwaltung

Seniorenbeiratswahl: Vorschläge bis 24. April einreichen


Die Aufgaben des Seniorenbeirates und das Wahlverfahren werden nachstehend dargelegt:

Aufgaben des Seniorenbeirates:

Der Seniorenbeirat der Stadt Rehburg-Loccum nimmt die Interessen der älteren Menschen wahr und entwickelt Ideen zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der Seniorinnen und Senioren.

Er berät den Rat der Stadt Rehburg-Loccum und dessen Ausschüsse, die Verwaltung und Verbände sowie sonstigen Träger der Altenhilfe-Maßnahmen und unterbreitet Vorschläge für den gesamten Bereich der Altenhilfe.

Die grundsätzliche Aufgabe des Seniorenbeirates besteht darin, sich als legitimierte, politisch und konfessionell unabhängige Institution für die Interessen und Belange der älter werdenden und älteren Menschen einzusetzen.

Der Seniorenbeirat entwickelt seine Aufgaben aus eigener Initiative.

Der Seniorenbeirat kann Anträge an den Rat der Stadt Rehburg-Loccum und dessen Ausschüsse richten und der Stadtverwaltung Fragen stellen.

Der Seniorenbeirat kann dem Rat der Stadt eine Person als Mitglied für den Ausschuss für Soziales, Jugend und Sport sowie eine Person als Stellvertreter/in vorschlagen.

Zusammensetzung des Seniorenbeirates

Der Seniorenbeirat besteht grundsätzlich aus 11 Mitgliedern. Die Mitglieder des Seniorenbeirates müssen das 60. Lebensjahr vollendet haben und Einwohnerin oder Einwohner der Stadt Rehburg-Loccum sein.

Sie dürfen kein kommunales Mandat bei der Stadt Rehburg-Loccum innehaben.

Wahlverfahren/Wahlzeit:

Die Mitglieder des Seniorenbeirates werden in einer Delegiertenversammlung für eine Wahlzeit von vier Jahren aus der Mitte der Delegierten gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig.

Alle Vereine und Gruppierungen, die in der Altenarbeit in Rehburg-Loccum tätig sind sowie die Bewohnerinnen und Bewohner von Altenheimen und Seniorengemeinschaften können je zwei Delegierte, die passiv wahlberechtigt (wählbar) sein müssen, in die Delegiertenversammlung entsenden.

Die Delegierten müssen auch zur Kandidatur als Seniorenbeiratsmitglied bereit sein.

Seniorinnen oder Senioren, die nicht in Vereinen oder Gruppierungen der Altenarbeit organisiert sind, können ebenfalls zwei Delegierte entsenden, die in einer gesonderten Wahlversammlung gewählt werden. Auch diese Delegierten müssen zur Kandidatur um einen Sitz im Seniorenbeirat bereit sein.

Einzelbewerber/innen können als Delegierte zur Wahl zugelassen werden, wenn ihr schriftlicher Antrag von mindestens fünf wahlberechtigten Seniorinnen oder Senioren unterzeichnet ist. Jede Unterschrift ist jedoch ungültig, wenn sie auf mehr als einem schriftlichen Antrag eines/einer Einzelbewerbers/Einzelbewerberin erscheint oder wenn der/die unterzeichnende wahlberechtigte Senior/in bereits in einer anderen Institution bereits an der Wahl von Delegierten zum Seniorenbeirat beteiligt hat. Auch diese Delegierten müssen ihre Bereitschaft zur Kandidatur als Seniorenbeiratsmitglied erklären.

Delegiertenvorschläge müssen der Stadt Rehburg-Loccum unter Nennung von Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift bis zum spätestens Freitag, 24. April 2026 schriftlich mitgeteilt werden.

In einer gesonderten Wahlversammlung werden aus den Personen, die als Einzelbewerber/innen vorgeschlagen werden, zwei Delegierte für die Delegiertenversammlung gewählt.

In der Delegiertenversammlung, zu der die Stadt Rehburg-Loccum einlädt, hat jede/r Delegierte eine Stimme.

Die Stimmabgabe erfolgt schriftlich in geheimer Wahl.

Gewählt sind die Kandidatinnen und Kandidaten mit der höchsten Stimmenzahl. Bei Stimmengleichheit wird eine Stichwahl durchgeführt.

Die Kandidatinnen und Kandidaten mit der nächsthöheren Stimmenzahl sind in der entsprechenden Reihenfolge als stellvertretende Mitglieder gewählt.

(Franke)